Kontrollierte Richtlinien
Produkte mit dem HOCHSTAMM SUISSE Label werden zu 100% aus Obst von Hochstammbäumen hergestellt. Unabhängige Kontrollstellen prüfen regelmässig, ob die Richtlinien in den Landwirtschafts- und Produktionsbetrieben eingehalten werden:
  • Stammhöhe von mind. 1,6 m auf (bei Steinobst: 1,2 m);

  • Ernte und Verarbeitung des Rohstoffes aus Hochstammbäumen getrennt von anderen Produktionsformen;

  • Der Anbau erfolgt nach ökologischen Mindeststandart (ÖLN);

  • Die Bauern erhalten einen Aufpreis für die aufwändige Bewirtschaftung der Hochstamm-Obstgärten.

Seit April 2007 hat Hochstamm Suisse neue Richtlinien. Die wichtigsten Änderungen:  

  • Präambel: Hochstamm Suisse unterstützt Neupfl anzungen von Hochstammbäumen im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten.

  • Verträge: Hochstamm Suisse Lizenznehmer könenn mit Produzenten auch direkt einen Vertrag abschliessen. Dieser schliesst die Mitgliedschaft bei Hochstamm Suisse ein.

  • Produktionsvorschriften: Keine Remontierungspflicht; Keine Ausnahmeregelung für Niederstammbäumein Hochstamm-Obstgärten; Keine Limitierung auf Betriebe mit über 20 Bäumen. Neu kann das Label auch an Kleinproduzenten vergeben werden.

  • Hochstammpreise: Lizenznehmer zahlen für Hochstamm Suisse Obst mind. 20% auf den Richtpreis. Begründete Abweichungen müssen von Hochstamm Suisse bewilligt werden.

  • Kontrollen: Die Kontrolle erfolgt durch ein unabhängige Kontrollstelle. Kleinproduzenten sind von der Kontrollpflicht befreit. Hochstamm Suisse behält sich Kontrollen vor. Kontrollierte Betriebe erhalten eine Hochstamm Suisse Benutzungsberechtigung.

  • Gebühren und JahresbeiträgeAlle Produzenten zahlen für Kontrollen sowie Beratungs- und Informationsleistungen einheitlich Fr. 50.-. Kleinproduzenten sind davon befreit

Ausführliche Richtlinien für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Produkten aus Hochstammobstgärten mit dem Label HOCHSTAMM SUISSE
Statuten
Durch Beschluss der Gründungsversammlung vom 11. Januar 2000
Revision anlässlich der 1. Generalversammlung vom 27. März 2001

Vollständige Statuten des Vereins
 

  HOCHSTAMM SUISSE
  c/o oekoskop, Gundeldinger Feld, Dornacherstrasse 192, 4053 Basel, Tel. 061 336 99 47
  info@hochstamm-suisse.ch